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Gültig ab 1. Januar 2011
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Dienstleistungen der Firma TOC informatik gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.
Auftragserteilung, Änderungen und Rücktritt von vereinbarten Aufträgen sollten wenn möglich schriftlich erfolgen.
Bei Fehlern infolge telefonischer Auftragsübermittlung jeder Art übernehmen wir keine Haftung.
Bei für den Kunden individuell erstellten Produkten gehen die
Urheberrechte des Produkts nach Erhalt der Schlusszahlung unserer
Rechnung an den Kunden über. Bei Nichtbegleichung der Rechnung behalten
wir uns vor, über die erbrachte Arbeit nach unserem Gutdünken zu
verfügen. Ist ein individuelles Produkt einmal in den Besitz des Kunden
übergegangen stehen ihm sämtliche Rechte zu, wie die Erstellung und
Weitergabe von Kopien der Software, Dokumentationen und Teilen davon.
Wir beanspruchen in diesem Fall keine Nennung als Hersteller des Produkts.
Bei Softwareprodukten, die für einen breiteren Nutzerkreis geschrieben
wurden (sogenannte Standardsoftware), wird dem Kunden das Produkt nicht
verkauft, sondern lizenziert. In diesem Fall ist das Urheberrecht nach
wie vor in unserem alleinigen Besitz. Nur die Firma TOC informatik darf
in diesem Fall Kopien der Software, der Dokumentation oder Teilen davon -
in welcher Form auch immer - erstellen und weitergeben.
Gelieferte Produkte müssen durch den Kunden umgehend auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Bei individuell
erstellten Programmen heisst das, dass eine Verpflichtung zur
schriftlichen Abnahme des Produkts besteht. Die Abnahme hat innerhalb
von 30 Tagen zu erfolgen, ansonsten das Recht auf Nachbesserungen
verfällt.
Bei Standardprodukten bietet die Firma TOC informatik 90 Tage lang kostenlosen Support an.
Unsere Offerten werden aufgrund detaillierter Spezifikationen unserer
Kunden erstellt. Ungenauigkeiten in den Vorgaben führen zu Unschärfen
bei der Offerterstellung, wodurch wir - in Absprache mit dem Kunden -
Abweichungen einkalkulieren müssen.
Werden im Verlauf eines Projektes die Spezifikationen geändert, so hat
das unweigerlich Auswirkungen auf das ursprüngliche Angebot. Dabei wird
entweder für den zusätzlich entstehenden Aufwand eine neue Offerte
erstellt, oder der dadurch verursachte Mehraufwand wird gesondert in
Rechnung gestellt.
Üblicherweise stellen wir für abgeschlossene Aufträge Rechnung. Bei längerfristigen Projekten kann mit dem Kunden die Verrechnung von Tranchen des Gesamtbetrags vereinbart werden. Wenn keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.